Wo wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Düsseldorf beantragt?
In Düsseldorf erteilt das städtische Bauaufsichtsamt die Abgeschlossenheitsbescheinigung. Der Antrag ist nach der veröffentlichten Leistungsbeschreibung schriftlich einzureichen; eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.[1] Für die Prüfung werden ein ausgefüllter Antrag, Grundstücks- und Grundbuchangaben sowie vollständige Aufteilungspläne benötigt.
Wir erstellen oder überarbeiten die erforderlichen Grundrisse, Schnitte und Ansichten, bereiten die Unterlagen vor und können auf Wunsch die Einreichung begleiten. Über die Bescheinigung entscheidet ausschließlich das Bauaufsichtsamt Düsseldorf.
Bauaufsichtsamt Düsseldorf: Kontakt und Antragstellung
Die Landeshauptstadt ordnet die Abgeschlossenheitsbescheinigung dem Bauaufsichtsamt, Bauberatung 63/15, zu. Die veröffentlichte Anschrift lautet Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf; für die Sachbearbeitung nennt das Serviceportal die Telefonnummer 0211 89-22999 und die E-Mail-Adresse bauaufsichtsamt@duesseldorf.de.[1][6]
Welche Unterlagen verlangt Düsseldorf?
Das Düsseldorfer Antragsformular fragt nicht nur nach der Objektanschrift. Vorzubereiten sind auch die katastermäßige Bezeichnung und Grundbuchangaben. Bei Bestandsgebäuden ist entscheidend, dass die eingereichten Zeichnungen den tatsächlichen Zustand nachvollziehbar wiedergeben.
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Angaben zu Antragsteller, Grundstück, Gemarkung, Flur und Flurstück
- Grundbuchbezirk und Grundbuchblatt
- Angaben dazu, ob die Einheiten bereits vorhanden oder noch zu errichten sind
- Gebäudeart und Zahl der Wohneinheiten
- Aktueller Lageplan beziehungsweise bei Bestandsgebäuden aktueller Katasterplan
- Grundrisse sämtlicher Geschosse einschließlich Keller und gegebenenfalls Dachraum
- Gebäudeschnitt und vollständige Gebäudeansichten
- Eindeutige Nummerierung aller Räume und Flächen, die zu derselben Einheit gehören
Die Stadt verlangt die maßgeblichen Unterlagen in zweifacher Ausfertigung. Weitere Plansätze können bereits mit dem Antrag eingereicht werden, etwa wenn Ausfertigungen für eigene Unterlagen, Notariat oder Grundbuchamt benötigt werden.[1][2]
Düsseldorfer Plananforderungen im Überblick
Die kommunalen Hinweise konkretisieren, in welcher Form die Pläne für die Prüfung vorbereitet werden sollen. Die folgende Übersicht gibt die veröffentlichten Anforderungen wieder; im Einzelfall können Rückfragen oder Ergänzungen erforderlich sein.
| Punkt | Düsseldorfer Vorgabe | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
| Umfang | Grundrisse, Schnitt und Ansichten | Alle Geschosse und die äußere Gebäudeausbildung müssen prüfbar sein. |
| Ausfertigungen | Mindestens zwei Plansätze | Zusätzliche benötigte Ausfertigungen vorab festlegen. |
| Format | Nicht größer als DIN A3 | Lesbarkeit und Maßstab dürfen durch die Verkleinerung nicht verloren gehen. |
| Maßstab | Einheitlich, grundsätzlich 1:100 | Unterschiedliche oder unklare Maßstäbe vermeiden. |
| Darstellung | Im Grundsatz gemäß DIN 1356 | Bauzeichnungen fachüblich und eindeutig aufbauen. |
| Zuordnung | Sondereigentum durch Ziffern kennzeichnen | Alle zu einer Einheit gehörenden Räume erhalten dieselbe Nummer. |
| Bestand | Aktuelle Baubestandszeichnung | Veraltete Pläne vor der Antragstellung mit dem Gebäude abgleichen. |
Quelle der kommunalen Vorgaben: Serviceportal und Antragsformular der Landeshauptstadt Düsseldorf, geprüft am 23.08.2026.[1][2]
Vertiefende Hinweise zur Plandarstellung finden Sie im Beitrag Aufteilungsplan: Anforderungen und typische Fehler.
Sieben Punkte, die im Plansatz zusammenpassen müssen
Die formale Checkliste allein macht einen Plansatz noch nicht prüffähig. Grundrisse, Schnitt, Ansichten, Lageplan und Antrag müssen dasselbe Gebäude und dieselbe geplante Aufteilung widerspruchsfrei beschreiben. Vor der Zusammenstellung der Ausfertigungen sollten deshalb insbesondere folgende Punkte kontrolliert werden:
Alle Ebenen erfasst
Keller, Erdgeschoss, sämtliche Obergeschosse und ausgebaute oder aufteilungsrelevante Dachräume müssen vollständig dargestellt sein. Nebengebäude und Garagen dürfen nicht übersehen werden, wenn sie Teil des Aufteilungskonzepts sind.
Nummern durchgängig
Alle Räume derselben Einheit erhalten dieselbe Ziffer – auch zugeordnete Keller- oder Nebenräume. Dieselbe Nummer darf in Grundriss, Schnitt und Ansicht keine widersprüchlichen Zuordnungen erzeugen.
Zugänge nachvollziehbar
Aus den Plänen muss erkennbar sein, wie jede Einheit vom Freien, vom Treppenhaus oder von einem geeigneten Vorraum aus erreicht und abgeschlossen werden kann. Der Zugang darf nicht nur textlich behauptet werden.
Gemeinschaftsflächen eindeutig
Treppenräume, notwendige Erschließungsflächen, technische Bereiche und sonstige gemeinschaftlich verbleibende Gebäudeteile dürfen nicht versehentlich einer Sondereigentumseinheit zugeschlagen werden.
Stellplätze bestimmt
Sollen Stellplätze Sondereigentum werden, müssen Lage und Größe über Maßangaben bestimmbar sein. Eine bloße Nummer ohne nachvollziehbaren geometrischen Bezug genügt für diese Flächen nicht.[3]
Bestand und Zeichnung identisch
Versetzte Türen, geänderte Treppen, Anbauten oder ausgebaute Dachflächen können die Abgeschlossenheit und die Eigentumszuordnung berühren. Relevante Abweichungen sollten vor der Antragstellung aufgenommen werden.
Ausfertigungen abgestimmt
Vor dem Druck sollte feststehen, wie viele bestätigte Plansätze tatsächlich benötigt werden. Düsseldorf verlangt mindestens zwei; zusätzliche Ausfertigungen verursachen weitere Verwaltungsgebühren.[1]
Wie Sonder- und Gemeinschaftseigentum typischerweise abgegrenzt werden, erläutert der Ratgeber Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum im Aufteilungsplan. Einen vollständigen Überblick über das Verfahren bietet Voraussetzungen, Unterlagen und Ablauf.
So läuft die Vorbereitung für Düsseldorf ab
- Unterlagen und Ziel der Aufteilung klärenVorhandene Bestandspläne, Grundstücksangaben, Grundbuchdaten und die gewünschte Zuordnung der Einheiten werden zusammengestellt.
- Planstand mit dem Gebäude abgleichenBei Bestandsgebäuden wird geprüft, ob Grundrisse, Schnitte und Ansichten noch zum tatsächlichen Zustand passen. Bei relevanten Abweichungen kann eine Neuzeichnung oder ein örtliches Aufmaß erforderlich sein.
- Aufteilungspläne erstellenAlle Geschosse, Schnitt und Ansichten werden einheitlich aufgebaut. Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Stellplätze und gegebenenfalls Grundstücksflächen werden nachvollziehbar gekennzeichnet.
- Antrag und Ausfertigungen vorbereitenDas Düsseldorfer Formular wird mit den Objektangaben vervollständigt. Mindestens zwei Plansätze und gegebenenfalls weitere gewünschte Ausfertigungen werden zusammengestellt.
- Behördliche Prüfung begleitenNach der Einreichung prüft das Bauaufsichtsamt die Unterlagen. Rückfragen oder planliche Nachforderungen können im vereinbarten Leistungsumfang bearbeitet werden; die behördliche Entscheidung bleibt davon unabhängig.
Gebühren und Bearbeitungszeit in Düsseldorf
20 bis 150 Euro
Je nach Antragsgegenstand und je Sondereigentum. Die Stadt nennt zusätzlich 30 Euro je weiterer Ausfertigung des Aufteilungsplans und je Mehrausfertigung der Bescheinigung.[1]
Bis zu drei Monate als grober Anhaltspunkt
Die Formulierung der Stadt ist keine Frist oder Zusage. Der tatsächliche Zeitraum kann insbesondere vom Einzelfall, der Prüffähigkeit und erforderlichen Nachforderungen abhängen.[1]
Was bei älteren oder abweichenden Bestandsplänen wichtig ist
Gerade bei umgebauten Mehrfamilienhäusern stimmen archivierte Genehmigungs- oder Verkaufspläne nicht immer mit dem heutigen Gebäude überein. Für eine belastbare Antragstellung sollten unter anderem veränderte Wohnungseingänge, zusammengelegte Räume, Dachausbauten, Anbauten, Kellerzuordnungen und Stellplätze geprüft werden.
Ein vorhandener Plan ist deshalb nicht automatisch eine geeignete Baubestandszeichnung. Kleinere grafische Mängel lassen sich häufig überarbeiten; bei unklarer Geometrie oder wesentlichen Abweichungen ist eine vollständige Neuzeichnung auf Basis verlässlicher Maße sinnvoll. Fehlen geeignete Grundlagen, kann ein örtliches Aufmaß erforderlich werden.
Welche Leistungen wir übernehmen können
Bestandspläne überarbeiten
Geeignete Pläne werden vereinheitlicht, ergänzt und als prüffähige Aufteilungspläne aufbereitet.
Aufteilungspläne neu zeichnen
Vorhandene Grundlagen werden fachgerecht in vollständige Grundrisse, Schnitte und Ansichten übertragen.
Unterlagen nach Aufmaß erstellen
Wenn verlässliche Bestandspläne fehlen, kann die Planbasis nach örtlicher Aufnahme neu aufgebaut werden.
Antrag und Verfahren begleiten
Wir bereiten den Antrag und die vereinbarten Ausfertigungen vor und unterstützen bei behördlichen Rückfragen.
Der Leistungsumfang wird nach Sichtung der vorhandenen Unterlagen festgelegt. Die kostenlose Vorprüfung ist eine erste überschlägige Einordnung und ersetzt weder die vollständige Bestandsaufnahme noch die Prüfung durch das Bauaufsichtsamt.
Was die Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht ersetzt
Die Bescheinigung bestätigt auf Grundlage des Aufteilungsplans die wohnungseigentumsrechtlichen Voraussetzungen. § 7 Absatz 4 WEG sieht sie zusammen mit dem bestätigten Aufteilungsplan als Unterlage für den Grundbuchvollzug vor.[4]
- Sie ist keine Baugenehmigung und genehmigt keine baulichen Änderungen nachträglich.
- Sie ist nicht die notarielle Teilungserklärung.
- Sie bewirkt nicht selbst die Grundbucheintragung.
- Sie ersetzt keine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Genehmigung auf einer anderen rechtlichen Ebene.
Die AVA stellt ausdrücklich klar, dass die Bescheinigung ungeachtet bauordnungsrechtlicher Vorschriften erteilt wird.[5] Ein im Plan dargestellter Zustand wird durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung daher nicht automatisch baurechtlich legal.
FAQ zur Abgeschlossenheitsbescheinigung in Düsseldorf
Kann ich den Antrag telefonisch stellen?
Nein. Das Düsseldorfer Serviceportal schließt eine telefonische Beantragung ausdrücklich aus und verlangt einen schriftlichen Antrag.[1]
Wie viele Plansätze muss ich einreichen?
Mindestens zwei Exemplare der Bauzeichnungen sind beizufügen. Wenn weitere Ausfertigungen benötigt werden, können zusätzliche Plansätze mit dem Antrag eingereicht werden.[1]
Müssen die Zeichnungen im Maßstab 1:100 sein?
Düsseldorf verlangt einen einheitlichen Maßstab und nennt grundsätzlich den Maßstab 1:100 nach DIN 1356. Die Zeichnungen sollen nicht größer als DIN A3 sein.[2]
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Stadt nennt eine Bearbeitung innerhalb von drei Monaten lediglich als groben Anhaltspunkt. Daraus folgt keine garantierte Bearbeitungszeit.[1]
Reichen alte Baupläne aus?
Nur wenn sie den tatsächlichen Bestand aktuell und prüffähig wiedergeben. Bei Abweichungen können eine Überarbeitung, Neuzeichnung oder ein Aufmaß erforderlich sein.
Erteilt Ihr Büro die Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Nein. Wir bereiten Aufteilungspläne und Antragsunterlagen vor und können das Verfahren begleiten. Die Bescheinigung erteilt ausschließlich das Bauaufsichtsamt Düsseldorf.
Quellen und Prüfstand
Kommunale Informationen geprüft am 23.08.2026. Behördenangaben können sich ändern; vor einer Einreichung sollte die aktuelle Düsseldorfer Leistungsseite nochmals kontrolliert werden.
- Landeshauptstadt Düsseldorf: Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Landeshauptstadt Düsseldorf: Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (PDF)
- § 3 Wohnungseigentumsgesetz: Einräumung von Sondereigentum
- § 7 Wohnungseigentumsgesetz: Grundbuchvorschriften und Aufteilungsplan
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem WEG (AVA)
- Landeshauptstadt Düsseldorf: Sachbearbeitung Abgeschlossenheitsbescheinigung