Bestandspläne überarbeiten
Vorhandene, grundsätzlich geeignete Pläne werden fachgerecht angepasst und zu Aufteilungsplänen weiterentwickelt.
- Planprüfung und Einordnung
- Nummerierung der Einheiten
- Kennzeichnung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
Wir erstellen prüffähige Aufteilungspläne, bereiten die erforderlichen Antragsunterlagen vor und begleiten auf Wunsch die Einreichung und Abstimmung mit der Behörde.
Entscheidend sind Qualität, Vollständigkeit und Aktualität der vorhandenen Pläne. Die kostenlose Vorprüfung dient einer ersten Einordnung – nicht einer vollständigen technischen oder behördlichen Prüfung.
Vorhandene, grundsätzlich geeignete Pläne werden fachgerecht angepasst und zu Aufteilungsplänen weiterentwickelt.
Auf Grundlage vorhandener Bestandsunterlagen zeichnen wir die Aufteilungspläne vollständig neu und sauber.
Fehlen geeignete Grundlagen, erfassen wir den Bestand vor Ort und erstellen darauf aufbauend neue Planunterlagen.

Für eine belastbare Bearbeitung müssen die Planunterlagen den tatsächlichen Bestand nachvollziehbar wiedergeben. Maßstäblichkeit, Lesbarkeit, Grundrisse, Schnitte und Ansichten sind dabei ebenso wichtig wie die geplante Zuordnung der Einheiten.
Wir prüfen vorhandene Unterlagen zunächst überschlägig und empfehlen anschließend den passenden Leistungsweg.
Pläne kostenlos vorprüfen lassenDer konkrete Festpreis richtet sich insbesondere nach Einheiten, Geschossen, Planumfang und Qualität der Bestandsunterlagen. Nach der kostenlosen Vorprüfung erhalten Sie ein transparentes Angebot.
Für geeignete digitale oder gut verwertbare Bestandspläne.
Für vorhandene Bestandsunterlagen, die als Grundlage dienen, aber neu gezeichnet werden sollen.
Für Objekte ohne geeignete oder ausreichend aktuelle Bestandspläne.
Hinweis zum Leistungsumfang: Behördlich veranlasste Anpassungen innerhalb des vereinbarten Planungsumfangs sind eingeschlossen. Änderungen aufgrund neuer Bauherrenwünsche, veränderter Bestände oder zusätzlich gewünschter Einheiten werden vorab gesondert angeboten. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung selbst wird ausschließlich von der zuständigen Behörde erteilt.
Wir begleiten die Planung und Antragstellung; über die Erteilung der Bescheinigung entscheidet die zuständige Behörde.
Sie übermitteln die wichtigsten Angaben und – soweit vorhanden – Planunterlagen.
Wir bestimmen den passenden Bearbeitungsweg und erstellen ein transparentes Angebot.
Wir überarbeiten oder zeichnen die erforderlichen Aufteilungspläne.
Formulare, Pläne und erforderliche Unterlagen werden vollständig zusammengestellt.
Auf Wunsch reichen wir ein, kommunizieren mit der Behörde und bearbeiten Nachforderungen.
Wir wissen, worauf es bei nachvollziehbaren, prüffähigen Unterlagen und einer klaren Kommunikation mit Behörden ankommt.
Fokus auf Aufteilungspläne und Antragsunterlagen für Objekte in Nordrhein-Westfalen.
Kenntnis typischer Prüfanforderungen, formaler Abläufe und vermeidbarer Rückfrageschleifen.
Planbearbeitung, Antragsvorbereitung, Druckausfertigungen und Verfahrensbegleitung aus einem abgestimmten Prozess.
Mit wenigen Angaben erhalten wir die Grundlage für Ihre kostenlose Angebotsanfrage und eine erste Einschätzung der vorhandenen Pläne.
Die Vorprüfung ist eine überschlägige Ersteinschätzung. Sie ersetzt keine vollständige Planprüfung und enthält keine Zusage über die behördliche Erteilung.
Die konkrete Unterlagenanforderung hängt vom Objekt, der geplanten Aufteilung und der zuständigen Behörde ab.
Sie wird benötigt, wenn Wohnungs- oder Teileigentum gebildet oder eine bestehende Aufteilung geändert werden soll. Zusammen mit dem behördlich bestätigten Aufteilungsplan dient sie anschließend dem Notar und dem Grundbuchamt als Grundlage für die rechtliche Aufteilung.
Die Bescheinigung wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt. Wir erstellen beziehungsweise bearbeiten die Aufteilungspläne und Antragsunterlagen und begleiten auf Wunsch die Einreichung und Behördenkommunikation.
Typischerweise werden ein Antrag, ein aktueller Lage- oder Katasterplan sowie Bauzeichnungen aller relevanten Geschosse, Schnitte und Ansichten benötigt. Die Zeichnungen müssen die Einheiten eindeutig und einheitlich nummeriert darstellen. Welche zusätzlichen Nachweise verlangt werden, richtet sich nach Objekt und zuständiger Behörde.
Der Aufteilungsplan zeigt zeichnerisch die Aufteilung und Zuordnung der Räume und Grundstücksteile. Die Behörde bescheinigt darauf aufbauend die bauliche Abgeschlossenheit. Die Teilungserklärung regelt anschließend notariell die rechtliche Aufteilung und weitere Eigentumsverhältnisse.
Fotos oder einfache Skizzen reichen in der Regel nicht aus. Fehlen verwertbare Bauzeichnungen, kann ein örtliches Aufmaß erforderlich werden. Daraus erstellen wir digitale Bestandszeichnungen und anschließend die Aufteilungspläne.
Ja, Stellplätze und außerhalb des Gebäudes liegende Grundstücksteile können unter den Voraussetzungen des Wohnungseigentumsgesetzes zugeordnet werden. Sie müssen im Aufteilungsplan eindeutig durch Maßangaben bestimmt und mit der passenden Ordnungsnummer gekennzeichnet sein.
Eine einheitliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Die Dauer hängt von der zuständigen Behörde, der Vollständigkeit und Qualität der Unterlagen sowie möglichen Rückfragen ab. Einzelne NRW-Behörden nennen als groben Orientierungswert bis zu drei Monate; eine feste Terminzusage ist daraus nicht ableitbar.
Zu unterscheiden sind unser Honorar für Planerstellung und Verfahrensbegleitung sowie die gesonderten Verwaltungsgebühren der Behörde. Diese richten sich in NRW insbesondere nach Zahl der Sondereigentumsanteile, Prüfaufwand und gewünschten Ausfertigungen. Den Preis unserer Leistung erhalten Sie nach der kostenlosen Vorprüfung als transparentes Angebot.
Behördlich veranlasste Anpassungen innerhalb des vereinbarten Planungsumfangs sind in unseren Paketen enthalten. Änderungen aufgrund neuer Eigentümerwünsche, eines veränderten Bestands oder zusätzlich gewünschter Einheiten werden vorab gesondert angeboten.
Starten Sie mit wenigen Angaben und laden Sie vorhandene Unterlagen optional direkt im Funnel hoch.