Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Teil eines rechtlich und zeichnerisch abgestimmten Verfahrens. In diesem Wissensbereich erklären wir die maßgeblichen Begriffe, Plananforderungen und typischen Arbeitsschritte verständlich – ohne die Unterschiede zwischen planerischer Vorbereitung, behördlicher Bescheinigung und notarieller Teilung zu verwischen.
Was Wohnungseigentumsgesetz und Verwaltungsvorschrift tatsächlich verlangen.
Wie Einheiten, Räume, Stellplätze und Außenflächen nachvollziehbar dargestellt werden.
Welche Aufgaben Eigentümer, Planer, Behörde, Notar und Grundbuchamt übernehmen.
Welche Unstimmigkeiten bei Bestandsunterlagen und Nummerierungen häufig Probleme verursachen.
Orientierung statt pauschaler Checklisten
Objekte unterscheiden sich: Ein genehmigter Neubau mit aktuellen Planunterlagen stellt andere Anforderungen als ein älteres Mehrfamilienhaus, dessen tatsächlicher Bestand von früheren Bauzeichnungen abweicht. Deshalb erläutern unsere Ratgeber sowohl die allgemeinen rechtlichen Grundlagen als auch die Punkte, die objektbezogen oder kommunal geprüft werden müssen.
Wichtig für NRW
Die bundesrechtlichen Grundlagen gelten einheitlich. Zuständigkeit, Formulare, Einreichungsweg und ergänzende Verfahrenshinweise können sich zwischen den Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen unterscheiden. Maßgeblich bleiben daher auch die aktuellen Vorgaben der jeweils zuständigen Behörde.
So ist der Ratgeberbereich aufgebaut
Der Grundlagenartikel erklärt Voraussetzungen, Unterlagen und Ablauf. Die vertiefenden Beiträge behandeln anschließend den Aufteilungsplan sowie die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Dadurch können einzelne Fragen gezielt nachgelesen werden, ohne denselben allgemeinen Verfahrensablauf auf jeder Seite zu wiederholen.
Was die Abgeschlossenheitsbescheinigung leistet – und was nicht
Die zuständige Behörde bescheinigt auf Grundlage des Aufteilungsplans, dass die Voraussetzungen des § 3 Absatz 3 Wohnungseigentumsgesetz vorliegen. Die Bescheinigung ersetzt weder eine Baugenehmigung noch eine umfassende Prüfung des bau- oder planungsrechtlichen Zustands. Sie begründet außerdem noch kein Wohnungseigentum: Dafür folgen die notarielle Gestaltung und die Eintragung beim Grundbuchamt.
Wir erstellen beziehungsweise bearbeiten die erforderlichen Aufteilungspläne und Antragsunterlagen. Auf Wunsch begleiten wir Einreichung und Abstimmung. Die Prüfung und Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung bleibt Aufgabe der zuständigen Behörde.
Hinweis zur Nutzung der Inhalte
Die Ratgeber bieten eine fachliche Orientierung, ersetzen aber keine objektbezogene Prüfung und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Abweichungen zwischen Planstand, Genehmigungslage und tatsächlichem Bestand kann zusätzlicher Prüf- oder Planungsbedarf entstehen.